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SPEZIALGEBIET FAMILIENRECHT

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist aus­schließ­lich auf Familienrecht speziali­siert.
Als Fachanwältinnen für Familienrecht und zertifizierte Mediatorinnen arbeiten wir eng in Bürogemeinschaft zusammen und erreichen damit das Optimum für unsere Mandanten. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig zu Ihren möglichen Ansprüchen und setzen – ob einvernehmlich oder vor Gericht – Ihre Interessen durch.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), demnach werden die Gebühren durch den Streitwert bestimmt. Auf Wunsch erhalten Sie von uns in jeder Lage des Verfahrens eine transparente Kosteneinschätzung.

Sprechen Sie uns an. Wir sind gerne an Ihrer Seite!

Trennung & Scheidung

Sobald sich eine Trennung oder Scheidung abzeichnet, sollten Sie sich familienrecht­lich beraten lassen. In einem Erstgespräch infor­mieren wir Sie über die Rechtslage und machen Sie auf wichtige Fakten aufmerk­sam, die bedeu­tend für den wei­teren Verlauf der Trennung sein können.

In den seltensten Fällen verläuft eine Trennung oder Scheidung völlig ein­vernehmlich. Emotionen beeinflussen die Situation - dadurch wird die Trennung oftmals erschwert und verzögert. Wir begleiten Sie mit Fachkompetenz und Einfühlungsver­mögen während dieser schwierigen Zeit. Sind Sie sich mit Ihrem Partner einig über die Scheidung und die Scheidungs­folgen, ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Diese spart Zeit und Kosten.

Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch, welche Lösung die für Sie passendste ist. Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!

Eheverträge & Scheidungsvereinbarungen

Wir erstellen für Sie Eheverträge, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Gerne beraten wir Sie, welche Vertrags­gestal­tung sich für Ihre individuellen Bedürf­nisse am besten eignet. 

Solange Sie keine ehevertragliche Vereinbarung treffen, leben Sie im Güterstand der Zugewinngemein­schaft. Ein Ehevertrag empfiehlt sich u. a. dann, wenn Sie Vereinbarungen zum Güter­stand, zum nachehelichen Unterhalt, zum Kindesunterhalt, zu Haushaltsgegen­ständen oder grundbesitzrechtlichen Über­tragungen treffen möchten.

Sprechen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da!

Unterhalt & Zugewinn

Was gilt, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde? Im Fall einer Scheidung kann jeder Ehepartner fordern, dass das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt wird und damit ein Zugewinnausgleich erfolgt. Gerne beraten wir Sie zur Rechtslage und begleiten Sie mit individuellen Lösungen.

Zudem besteht häufig ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen. Ob Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt - wir begleiten Sie mit umfangreicher Expertise und langjähriger Erfahrung!

Sorgerecht & Umgangsrecht

Kinder haben meist die schwächste Position in einer Trennungssituation. Deshalb sollten wir uns ganz besonders um ihre Belange kümmern.

Auch nach einer Trennung oder Scheidung gilt das gemeinsame Sorgerecht der Kindeseltern. Besteht Uneinigkeit zu Be­reichen des Sorgerechts oder der Vermögens- und Personensorge kann ein Elternteil die Übertragung des Sorgerechts oder einen Teil dessen beantragen.

Gerne beraten wir Sie zu Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts. Sprechen Sie uns an - wir informieren Sie umfänglich zur Rechtslage.