Wir erstellen für Sie Eheverträge, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Gerne beraten wir Sie, welche Vertragsgestaltung sich für Ihre individuellen Bedürfnisse am besten eignet.
Solange Sie keine ehevertragliche Vereinbarung treffen, leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein Ehevertrag empfiehlt sich u. a. dann, wenn Sie Vereinbarungen zum Güterstand, zum nachehelichen Unterhalt, zum Kindesunterhalt, zu Haushaltsgegenständen oder grundbesitzrechtlichen Übertragungen treffen möchten.
Sprechen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da!